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   BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79   

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https://dejure.org/1982,283
BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79 (https://dejure.org/1982,283)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1982 - 4 AZR 878/79 (https://dejure.org/1982,283)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79 (https://dejure.org/1982,283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 67
  • DB 1983, 292
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 510/76
    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Auf die hiergegen eingelegte Revision des beklagten Landes hat der erkennende Senat durch Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 510/76 - das landesarbeitsgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    In seinem ersten zurückverweisenden Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 510/76 -, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier hat der Senat im Einzelnen ausgeführt, dass und warum nach den heranzuziehenden tariflichen Bestimmungen zwischen denjenigen Arbeitnehmern unterschieden werden müsse, für deren Mindestvergütung die Tarifnormen keine feststehenden Beträge, sondern Variationsmöglichkeiten innerhalb bestimmter, zahlenmäßig festgelegter Grenzen vorsehen, und solchen Arbeitnehmern, für die in den jeweils einschlägigen Lohn- und Gehaltstabellen wie auch sonst üblicherweise in Lohn- und Gehaltstarifverträgen feststehende Geldbeträge ausgewiesen würden.

  • BGH, 18.10.1973 - III ZR 192/71

    Begriff der Tatsache

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Nach § 373 ZPO müssen diejenigen Tatsachen bezeichnet werden, zu denen der Zeuge vernommen werden soll, wobei als Tatsachen konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände anzusehen sind (vgl. das Urteil des BGH vom 18.10.1973 - III ZR 192/71 -, DRiZ 1974, 27 ).
  • BGH, 14.03.1968 - II ZR 50/65

    Anforderungen an den Erwerb eines Wechsels - Anforderungen an die gerichtliche

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Fehl geht auch der Hinweis des Klägers auf die in NJW 1968, 1233 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. März 1968 - II ZR 50/65 -.
  • BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76

    Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen -

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    In seinem ersten zurückverweisenden Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 510/76 -, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier hat der Senat im Einzelnen ausgeführt, dass und warum nach den heranzuziehenden tariflichen Bestimmungen zwischen denjenigen Arbeitnehmern unterschieden werden müsse, für deren Mindestvergütung die Tarifnormen keine feststehenden Beträge, sondern Variationsmöglichkeiten innerhalb bestimmter, zahlenmäßig festgelegter Grenzen vorsehen, und solchen Arbeitnehmern, für die in den jeweils einschlägigen Lohn- und Gehaltstabellen wie auch sonst üblicherweise in Lohn- und Gehaltstarifverträgen feststehende Geldbeträge ausgewiesen würden.
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Der Kläger legt nämlich nicht dar, was er noch ergänzend vorgetragen hätte, wenn ihm das Landesarbeitsgericht die Unzulänglichkeit seines bisherigen Beweisangebotes eröffnet hätte (vgl. das Urteil des BAG vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 -, AP Nr. 8 zu § 322 ZPO ; Stein/Jonas/Grunsky, aaO., § 554 III A 3 b).
  • BGH, 26.06.1958 - II ZR 66/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Davon ist insbesondere auszugehen, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem es an der Bestimmtheit der zu ermittelnden Tatsachen fehlt und durch die damit beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen zu substantiierten Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (vgl. Urteil des BGH vom 26. Juni 1958 - II ZR 66/57 -, NJW 1958, 1491; Rosenberg/Schwab, Deutsches Zivilprozessrecht, 11. Aufl., § 119 II, S. 618; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO , 19. Aufl., § 282 III 1, Thomas/Putzo, ZPO , 11. Aufl., § 284 Anm. 2).
  • BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit - Röntgenassistentin - Rahmentarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Dabei nimmt das Landesarbeitsgericht zutreffend Bedacht darauf, dass eine für Zwecke der Tarifauslegung heranziehbare rechtserhebliche Tarifübung nur dann vorliegt, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (vgl. die Urteile des BAG, BAGE 8, 245, 249 = AP Nr. 2 zu § 2 TOA sowie vom 26. November 1964 - 5 AZR 502/63 -, AP Nr. 1 zu § 1 WG Tarifliche Übung; Wiedemann/Stumpf, TVG , 5. Aufl., § 1 Rdn. 408).
  • BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 502/63

    Tarifübung - Auslegungsgesichtspunkt für Tarifverträge - Langdauernde Krankheit -

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Dabei nimmt das Landesarbeitsgericht zutreffend Bedacht darauf, dass eine für Zwecke der Tarifauslegung heranziehbare rechtserhebliche Tarifübung nur dann vorliegt, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (vgl. die Urteile des BAG, BAGE 8, 245, 249 = AP Nr. 2 zu § 2 TOA sowie vom 26. November 1964 - 5 AZR 502/63 -, AP Nr. 1 zu § 1 WG Tarifliche Übung; Wiedemann/Stumpf, TVG , 5. Aufl., § 1 Rdn. 408).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Unabhängig davon kann eine tarifliche Übung auch nur dann rechtserheblich sein, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (vgl. BAGE 40, 67, 72 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Somit stellt sich der Hinweis des Klägers auf das in dem Parallelprozess erstattete Sachverständigengutachten als Versuch eines verfahrensrechtlich unzulässigen Ausforschungsbeweises dar(vgl. das Urteil des Senats BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Als Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände anzusehen (BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79 - BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89 - BAGE 64, 81, 87 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Um einen solchen handelt es sich, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt, und wenn durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79 - aaO; vom 20. September 1989 - 4 AZR 410/89 -, n.v. und vom 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 - AP Nr. 146 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III 2 der Gründe; BGH Urteil vom 4. März 1991 - II ZR 90/90 - NJW-RR 1991, 888, 890 f., zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

    Ist aber aus den dargelegten Gründen das Landesarbeitsgericht mit Recht von einem unstreitigen Sachverhalt ausgegangen, dann hatte es auch keinen Anlaß zu Beweiserhebungen, die der Kläger nunmehr in der Revisionsinstanz beantragt, wobei im übrigen zweifelhaft ist, ob es sich nicht um das Angebot eines unzulässigen Ausforschungsbeweises handelt (vgl. BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 20.07.1982 - 1 Ta 134/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1433
LAG Baden-Württemberg, 20.07.1982 - 1 Ta 134/82 (https://dejure.org/1982,1433)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.1982 - 1 Ta 134/82 (https://dejure.org/1982,1433)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 1982 - 1 Ta 134/82 (https://dejure.org/1982,1433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BB 1983, 579
  • DB 1983, 292
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 29.03.2006 - 6 PB 2.06

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Sie stützen sich im Wesentlichen auf die Anmerkung von Strieder (BB 1983, 579) zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Januar 1980 (a.a.O.) und auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. März 1988 - 3 TaBV 100/87 (DB 1988, 2057).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85

    Wiederbesetzungssperre - Haushaltsrecht - Gemeindebereich - Hindernis der

    In seiner auf die Ausführungen von Strieder (BB 1983, 579) gestützten, vorn Wortlaut des § 9 Abs. 4 BPersVG ausgehenden rechtssystematischen Betrachtung der beiden Wege, welche die Vorschrift dem Arbeitgeber eröffnet, um sich der Pflicht zu entledigen, einen Beschäftigten weiterzubeschäftigen, der dem in Abs. 1 der Vorschrift bezeichneten Personenkreis angehört, ist dem Beschwerdegericht insoweit zu folgen, als der Antrag auf Feststellung, daß ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird (§ 9 Abs. 4 Nr. 1 BPersVG), das Zustandekommen einer Weiterbeschäftigung verhindern soll, während der Antrag, das bereits begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen (a.a.O. Nr. 2), auf ein rechtsgestaltendes Eingreifen des Verwaltungsgerichts in das bestehende Arbeitsverhältnis abzielt.
  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80

    Anwendung von Vorschriften

    BB 1983, 579) tendenzbedingte Gründe einer Weiterbeschäftigung.
  • LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung -

    Diese Auffassung, daß einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen eines vergleichbaren Sachverhalts vorausgegangen sein muß, wird auch von den Instanzgerichten geteilt (LAG Hamm, ARSt 1983, 14; LAG Hamm, NZA 1987, 26 = DB 1986, 1628 = LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz, DB 1983, 1554 = AuR 1983, 312; LAG Schleswig-Holstein, NZA 1987, 669; LAG Köln, LAGE Nr. 15 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Hamburg, 08.07.2004 - 3 Ta 4/02

    Streitwerterhöhung bei objektiver Klagehäufung von Kündigungsschutzklage und

    Das LAG Baden-Württemberg hat in zwei Beschlüssen vom 20. Juli 1082 - 1 Ta 134/82 - und vom 27. September 1982 - 1 Ta 166/82 - (AP Nr. 5 und 6 zu § 12 ArbGG 1979) angenommen, dass der Wert für eine Klage auf Zahlung der von der Wirksamkeit einer Kündigung abhängigen zukünftigen Vergütungsansprüche aus § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG zu entnehmen und damit das Arbeitsentgelt für ein Vierteljahr in Ansatz zu bringen ist.
  • LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung;

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  • LAG Brandenburg, 18.03.1998 - 5 TaBV 21/97

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auf die hiergegen teilweise in der Literatur vorgebrachte Kritik (Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O. § 78a Rdnr. 36; Strieder, BB 1983, 579 ) braucht hier nicht weiter eingegangen zu werden, weil selbst bei Berücksichtigung nachträglich frei gewordener Arbeitsplätze der Auflösungsantrag der Arbeitgeberin begründet wäre.
  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den

    Diese Auffassung, dass einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen eines vergleichbaren Sachverhalts vorausgegangen sein muss, wird auch von den Instanzgerichten geteilt (LAG Hamm, Urteil vom 04.12.1980 - 10 Sa 916/80 -, ARSt 1983, 14; LAG Hamm, Urteil vom 14.05.1986 - 2 Sa 320/86 -, DB 1986, 1628 = NZA 1987, 26 = LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.11.1982 - 6 Sa 549/82 -, DB 1983, 1554 = AuR 1983, 312; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.06.1986 - 4 (5) Sa 684/85 -, NZA 1987, 669; LAG Köln, Urteil vom 07.10.1987 - 2 Sa 613/87 -, LAGE Nr. 15 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Hessen, 02.09.1999 - 15 Ta 465/99

    Streitwert: Wiederkehrende, vom Ausgang eines Kündigungsrechtsstreits abhängige,

    Dies rechtfertigt es in der Summe, § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG einschränkend zu interpretieren (Anlaß für eine Einschränkung in derartigen Konstellationen sieht auch Wenzel in GK- ArbGG § 12 Rdn. 159, wenngleich dort ein anderer Ansatz als hier gewählt ist; vgl. zu Einschränkungen in Parallelsituationen auch LAG Baden-Württemberg Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 Ta 134/82 - BB 1983, 579 und Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 3. Aufl., § 12 Rdn. 120).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 26.85

    Rechtsbeschwerde in Sachen Unzumutbarkeint einer Weiterbeschäftigung eines

    In seiner auf die Ausführungen von Strieder (BB 1983, 579) gestützten, vom Wortlaut des § 9 Abs. 4 BPersVG ausgehenden rechtssystematischen Betrachtung der beiden Wege, welche die Vorschrift dem Arbeitgeber eröffnet, um sich der Pflicht zu entledigen, einen Beschäftigten weiterzubeschäftigen, der dem in Abs. 1 der Vorschrift bezeichneten Personenkreis angehört, ist dem Beschwerdegericht insoweit zu folgen, als der Antrag auf Feststellung, daß ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird (§ 9 Abs. 4 Nr. 1 BPersVG), das Zustandekommen einer Weiterbeschäftigung verhindern soll, während der Antrag, das bereits begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen (a.a.O. Nr. 2), auf ein rechtsgestaltendes Eingreifen des Verwaltungsgerichts in das bestehende Arbeitsverhältnis abzielt.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.1991 - 8 Ta 9/91

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

  • LAG Baden-Württemberg, 06.11.1985 - 1 Ta 197/85

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

  • LAG Nürnberg, 18.04.1985 - 7 Ta 20/84

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 166/82

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchststreitwert - mehrere

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